ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA)
RTM Suite Light, Version 1.1
Stand: 19. Juli 2026
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Lizenzgeber und Urheber:
Stefan Gerken
Oswaldgasse 27/3/44
1120 Wien
Österreich

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der proprietären Software "RTM Suite
Light" einschließlich des mitgelieferten Add-ons RTM Pwn Guard und der
Dokumentation. Separat installierte Drittprogramme unterliegen ihren eigenen
Bedingungen.

2. KOSTENLOSE BEREITSTELLUNG

Die Software wird unentgeltlich zum Download bereitgestellt. Eine freiwillige
finanzielle Unterstützung ist keine Voraussetzung für Download, Nutzung,
Funktionsumfang, Updates oder Support und begründet keinen Kaufvertrag über die
Software. Die Unterstützungsentscheidung und deren Höhe sind vollständig frei.

3. LIZENZEINRÄUMUNG

Der Lizenzgeber räumt jedem Nutzer unentgeltlich ein einfaches, nicht
ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht ein, die Software auf eigenen
Geräten zu installieren und für rechtmäßige Zwecke zu verwenden.

Unveränderte vollständige Kopien des Originalpakets dürfen unentgeltlich
weitergegeben werden, wenn alle Urheber-, Lizenz-, Sicherheits- und
Herkunftshinweise erhalten bleiben. Verkauf, Vermietung, entgeltliche
Unterlizenzierung, veränderte Weiterverbreitung und Einbindung in ein eigenes
kommerzielles Produkt bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4. ZULÄSSIGER ZWECK

Die Software ist für defensive Sicherheitsanalysen, autorisierte
Netzwerkinventarisierung und Prüfungen eigener oder ausdrücklich freigegebener
Systeme und Funkumgebungen bestimmt. Vor jedem Einsatz muss eine wirksame
Berechtigung für Ziel, Umfang und Zeitraum vorliegen.

Untersagt sind insbesondere:

- Scans, Funkerfassung oder Prüfungen ohne erforderliche Berechtigung;
- rechtswidrige Überwachung oder Identifizierung von Personen;
- Vorbereitung oder Durchführung rechtswidriger Zugriffe;
- Umgehung von Schutzmaßnahmen außerhalb eines genehmigten Prüfauftrags;
- Erweiterung des passiven Radars um Stör- oder Angriffsfunktionen.

5. ÄNDERUNGEN UND ANALYSE

Urheber-, Marken- und Herkunftshinweise dürfen nicht entfernt werden.
Gesetzlich zwingend erlaubte Dekompilierung, Interoperabilitätsanalyse,
Fehlerbehebung und Sicherung bleiben im vorgeschriebenen Umfang zulässig.

6. ERGEBNISSE UND VERANTWORTUNG

Ergebnisse sind technische Momentaufnahmen mit begrenztem Prüfbereich. Sie sind
weder Zertifizierung noch Garantie für Sicherheit, Identität, Standort,
Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit. Der Nutzer entscheidet eigenverantwortlich
über Ziele, Freigaben, Bewertung und Maßnahmen.

7. UPDATES UND SUPPORT

Umfang und Bereitstellung ergeben sich aus SUPPORT-UND-UPDATES.txt. Es besteht
kein Anspruch auf individuelle Beratung oder eine bestimmte Reaktions- oder
Lösungsfrist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. DATENSCHUTZ

Die lokale Verarbeitung ist in DATENSCHUTZHINWEISE.txt beschrieben. Der Nutzer
ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich.

9. VERTRAGSDAUER UND BEENDIGUNG

Die Lizenz gilt unbefristet. Bei wesentlicher Vertragsverletzung kann der
Lizenzgeber die Nutzungsrechte nach erfolgloser angemessener Abhilfeaufforderung
beenden; bei vorsätzlicher rechtswidriger Nutzung ist eine sofortige Beendigung
zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

10. ANWENDBARES RECHT

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des
Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Gesetzliche
Gerichtsstände bleiben unberührt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor. Sollte eine
Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre
Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
